1. Wer kann sich für die ENSA-Förderung bewerben?
Antragsberechtigt sind alle weiterführenden Schulen in Deutschland und Elternvereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Kooperation mit diesen Schulen. Anträge in Kooperation zwischen Schulen und NRO werden bevorzugt berücksichtigt. NRO leisten mit ihren Erfahrungen im entwicklungspolitischen Bereich einen wichtigen Beitrag zur Begleitung der Schulpartnerschaften.
2. Wann läuft die Bewerbungsfrist ab?
Eine Bewerbung für die Förderung einer ENSA-Schulbegegnung im Jahr 2011 ist ab dem 1. Juni 2010 möglich. Die Antragsfrist endet am 30. September 2010. Es gilt das Datum des Poststempels.
3. Wann erfahren wir, ob wir gefördert werden?
Die Entscheidung, welche Schulbegegnungen gefördert werden, fällt spätestens bis Ende Dezember 2010. Sie werden per E-Mail benachrichtigt.
4. An welche SchülerInnen richtet sich ENSA?
ENSA richtet sich an SchülerInnen zwischen 15 und 24 Jahren aus weiterführenden Schulen in Deutschland und Entwicklungs- und Transformationsländern.
5. Wie fördert ENSA unser Austauschprojekt?
ENSA fördert einzelne Schulbegegnungen finanziell mit bis zu 10.000 Euro jährlich und inhaltlich mit zwei zusätzlich zur eigenen Vor- und Nachbereitung stattfindenden Seminaren. Darüber hinaus bietet ENSA ein gemeinsames Planungs- und Qualifizierungsseminar den Schulvertreter_innen, SeminarleiterInnen und TeilnehmerInnen aller geförderten Begegnungen. Dieses bietet die Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung untereinander. Im Anschluss an die Schulbegegnung kommen noch einmal Seminarleiter_innen aller Begegnungen auf einem Seminar zusammen, um sich über ihre Erfahrungen und Eindrücke auszutauschen.
6. Welche Kriterien müssen wir erfüllen, um gefördert zu werden?
Die Ziele, Leistungen und Kriterien des ENSA-Programms finden sich in den ENSA-Förderkriterien, die als Dokument von der ENSA-Homepage heruntergeladen werden können (zu finden auf der Homepage unter “Teilnahme & Bewerben”).
7. Wo finden wir ENSA-Antragsformulare?
Die ENSA-Antragsformulare sowie eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare finden sich Mitte Mai 2010 als Dokumente zum Download auf der ENSA-Homepage unter “Teilnahme & Bewerben“.
8. Können wir uns zur Gestaltung des Antrags formell und inhaltlich beraten lassen?
Ja, im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2010 können Sie sich mit inhaltlichen Fragen gern an unser Beratungstelefon wenden. Für formale Fragen zur ENSA-Antragsstellung stehen wir Ihnen während der gesamten Antragsphase gerne zur Verfügung.
Das Beratungstelefon ist dienstags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr besetzt: 030 – 25 48 22 37. Außerhalb der Beratungszeiten senden Sie bitte Ihre Anfrage per E-Mail an Ute Falkner: ute.falkner@inwent.org.
9. Können wir beim ENSA-Programm einen Antrag auf 100%ige Förderung stellen?
Nein. Die maximale Fördersumme beträgt 70% des Flugpreises plus eine Tagespauschale von 15 Euro für maximal 14 Tage. Antragstellende Nichtregierungsorganisationen (NRO) können zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 600 Euro beantragen. Für antragstellende Schulen ist dies leider nicht möglich. Die maximale Gesamtförderung beträgt 10.000 Euro. Da ENSA möglichst viele Schulbegegnungen fördern möchte, fällt die reale Fördersumme in der Regel allerdings etwas niedriger aus.
10. Welche Kosten kommen auf die Teilnehmenden selbst zu?
Grundsätzlich müssen die Teilnehmenden für einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent der Gesamtkosten selbst aufkommen – dies bezieht sich auf die Kosten sowohl für den Flug, als auch die Unterkunft. Diese Kosten können sich sowohl aus Eigenmitteln (Teilnehmerbeiträge etc.) als auch aus Drittmitteln anderer Förderprogramme zusammensetzen. Die Drittmittel dürfen allerdings NICHT aus Mitteln des Bundes stammen (z.B. JPE, Kinder- und Jugendplan etc.).
11. Aus welchen Ländern soll unsere Partnergruppe kommen?
Die Austausch- und Begegnungsprojekte sollen mit Partnern aus Entwicklungs- und Transformationsländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Südosteuropa geplant werden. Die einzelnen Länder finden Sie in der ODA-Liste, die Sie hier auf der ENSA-Homepage herunterladen können.
12. Welche Begegnungen werden gefördert?
Damit unser Ziel der Nachhaltigkeit erreicht werden kann, ist es grundsätzlich wichtig, dass die geplante Schulbegegnung in ein längerfristiges Engagement oder Partnerschaft eingebettet ist. ENSA legt Wert auf eine partnerschaftliche und gleichberechtigte Planung der Begegnung zwischen Schule, Nichtregierungsorganisation und SchülerInnen in Deutschland und im Partnerland. Außerdem soll das Projektthema geeignet sein, Jugendliche langfristig für Globales Lernen zu begeistern. Informationen darüber, nach welchen Kriterien Schulbegegnungen ausgewählt werden, finden Sie unter “Teilnahme und Bewerbung” auf der Internetseite von ENSA.
13. Wie hoch ist die Mindestreisedauer?
Die Begegnungsreise muss mindestens 18 Tage dauern, der An- und Abreisetage ist inklusive. Im Rahmen dieser 18 Tage sollen mindestens 14 Programmtage – d.h. Tage mit Begegnungsprogramm – enthalten sein. Begründete Ausnahmen sind möglich. Kontaktieren Sie hierzu bitte die ENSA-Geschäftsstelle.
14. Welche Aufgaben kommen auf mich als Antragssteller_in zu?
Sie tragen Verantwortung für die inhaltliche und organisatorische Betreuung vor, während und nach der Reise. Neben den gemeinsamen Planungen und der Programmgestaltung mit Partnergruppe und SchülerInnen aus Deutschland sorgen Sie für die finanzielle Abwicklung der Schulbegegnung, für Flugreservierungen, ggf. für Impfungen und Visabeschaffung sowie für die Erstellung der Verwendungsnachweise. Eine inhaltliche Vorbereitung der Teilnehmenden auf die Reise ist zusätzlich zu den Vor- und Nachbereitungsseminaren von ENSA zu gewährleisten. Die Organisation und Durchführung einer entwicklungspolitischen Schulbegegnung ist ein sehr anregendes/gewinnbringendes Erlebnis, jedoch auch sehr arbeits- und zeitintensiv. Wenn Sie unsicher sind, wie viel Arbeit hierbei auf Sie zukommt und ob Sie dies als NRO und Schule bewältigen können, kontaktieren Sie hierzu gerne die ENSA-Geschäftsstelle.
15. Können wir einen Antrag auf einen reinen Lehrer_innenaustausch stellen?
Nein. Die Begegnungsgruppe muss sich aus SchülerInnen und LehrerInnen zusammensetzten.
16. Kann ein (zusätzlicher) Antrag auf materielle Förderung gestellt werden?
Nein. Jegliche Art von materieller Förderung kann nicht genehmigt werden. Es ist nicht Ziel des ENSA-Programms, materielle Hilfe zu leisten, sondern entwicklungspolitisch interessierte SchülerInnen indirekt, durch die direkte Schulbegegnung mit Ihren PartnerInnen, zu motivieren und für ein nachhaltiges Engagement in entwicklungspolitischen Themen zu qualifizieren.